WAS KOSTET EINE OUTPLACEMENT-BERATUNG?

Einen festen Kostenpunkt für die Outplacement-Beratung gibt es nicht und die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel kommt es auf die Branche an, die das Outplacement-Büro beauftragt, der Position bzw. dem Gehalt der Zielgruppe (Fachkräfte, Führungskräfte, Top-Führungskräfte, Manager/innen), dem Umfang sowie der Dauer und Art der Beratung (Einzel- vs. Gruppenberatung).

Kosten für eine Einzel-Outplacement-Beratung

Um eine etwas bessere Vorstellung der anfallenden Kosten zu bekommen, lassen sich die Einstiegspreise mit ca. 2.000 bis 2.500 Euro beziffern. Mittlere Beratungspakete liegen in einem Preissegment von 5.000 bis 10.000 Euro (über ca. 3 Monate). Im Top-Management liegen die Kosten für eine 12-monatige Beratung bei ca. 25.000 Euro oder sogar darüber. Ein Erstgespräch bieten viele, jedoch nicht alle Berater/innen, auch kostenfrei an. Eventuell kann für dieses Erstgespräch auch ein Stundensatz von 100 bis 300 Euro veranschlagt werden. Es ist zu beachten, dass diese Kostenangaben nur als Orientierungshilfe dienen und je nach Beratungsbüro und Umständen teilweise stark variieren.

Im Durchschnitt werden die Kosten meist nach festen Sätzen kalkuliert oder einem Prozentsatz vom Jahresbruttogehalt (ca. 10 bis 20 Prozent des letzten Bruttoeinkommens des Klienten) berechnet.

Basis Beratungspaket

2 000 € bis 3 000 €
  • bis zu 3 Monate

Mittleres Beratungspaket

5 000 € bis 10 000 €
  • 3 bis 9 Monate

Top Management Beratungspaket

25 000 € oder mehr
  • 12 Monate oder länger

Kosten für eine Gruppen-Outplacement-Beratung

Da ein Gruppen-Outplacement häufiger von Fachkräften genutzt wird, können sich die Kosten für diese Form der Beratung zwischen 2.500 und 5.000 Euro bewegen. Oft wird das Honorar der Outplacement-Berater an die Anzahl der zu betreuenden Personen gekoppelt.

Es ist unbedingt zu empfehlen, die Beratungsinhalte, Beratungsdauer und Beratungskosten vorab mit dem Outplacement-Büro schriftlich festzuhalten. Dafür kann ein Auftragsklärungsformular genutzt werden, welches folgende Informationen erfassen sollte:

  • Angestrebtes Ergebnis der Beratung/Beratungserfolg,
  • Beratungsmethoden,
  • Beratungsleistungen,
  • Beratungsdauer,
  • Abbruchgründe und
  • Beratungskosten.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit von Fördermaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen können nach § 216a SGB III einen Antrag bei der Agentur für Arbeit des jeweiligen Bundeslandes auf eine Förderung von Outplacement-Maßnahmen von bis zu 2.500 Euro pro Person stellen.